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Ständiger Vertreter

Als ständige Vertreter werden Personen bezeichnet, die für die nachträgliche Besorgung von Geschäften eines Unternehmens zuständig sind und darüber hinaus den Sachweisungen des Unternehmens unterliegen. Hauptsächlich werden von selbständigen Vertretern folgende Aufgaben nachthaltig für Unternehmen getätigt:

  • Abschluss von Verträgen
  • Vermittlung von Verträgen
  • Einholung von Aufträgen
  • Unterhaltung von Gütern und Waren und deren Auslieferung
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