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Schankerlaubnissteuer

Besteuerungsgegenstand:

  • Besitz der Erlaubnis, eine Gastwirtschaft bzw. einen Kleinhandel mit Branntwein zu betreiben

Steuersatz:

  • Grundlage: Umsatz, Jahreserlös, Geschäftskapital, Geschäftsfläche bzw. Kombination dieser Grundlagen
  • 2 % – 30 % - vom Umsatz des Jahres in der die Eröffnung statt fand oder des darauf folgenden Jahres

Steuerart:

  • örtliche Steuer
  • Ordnungssteuer

wird erhoben von:

  • Gemeinden (normalerweise)
  • Landkreisen (teils)
  • kreisfreien Städten (teils)

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