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Rennwett- und Lotteriesteuer

Besteuerungsgegenstand:

  • Rennwettsteuer – Pferderennenwetten (an Totalisator bzw. Buchmacher abgeschlossen)
  • Lotteriesteuer – im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien, Oddset-Wetten, Ausspielungen sowie ins Inland eingebrachte ausländische Lose und Spielausweise (hauptsächliche Erfassung neben der staatlichen Klassenlotterie sind Zahlenlotto und Fußballtoto)

Steuersatz:

  • Grundlage Rennwetten: der von Spielern bzw. Wettern geleistete Einsatz
  • Grundlage Lotterien: planmäßiger Preis aller Lose
  • beide Steuern betragen 16 2/3 % der Besteuerungsgrundlage
  • bei ausländischen Losen 0,25 € - je Euro vom planmäßigen Preis

Steuerart:

  • Ländersteuern

wird erhoben von:

  • Ländern
  • Einnahmen stehen dem selbigen zu

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