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Rechtsbehelf

Als außergerichtlicher wird beispielsweise ein Einspruch bezeichnet, welcher gegen Akte der Verwaltung (z.B. Steuerbescheid) eingelegt wird und dessen Ziel es ist die Bestandskräftigkeit zu verhindern. Sind folgende Voraussetzungen erfüll kann ein Einspruch erhoben werden:

  • es geht um einen Abgabenangelegenheit
  • der Einspruch erfolgt statthaft, frist- und formgerecht (schriftlich innerhalb der sfrist*)

*sfrist
Als sfrist gilt der Zeitraum von einen Monat nach Bescheidszugang. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag erfolgt eine Verlängerung der Frist bis zum nächsten Werkstag.

Erfolgt die Einlage eines Einspruches, fallen keine Kosten an. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass sich die Rechtslage eventuell ungünstig entwickelt. Gesetzt der Fall dem Einspruch wird nicht statt gegen, kann beim Finanzamt an Hand einer Klage gegen die Entscheidung des Einspruches vorgegangen werden. Bei Vorlage folgender Tatsachen ist es ratsam gegen einen Steuerbescheid, Einspruch zu erheben:

  • Steuermindernde Umsätze auf Grund von Neuerungen
  • Aufwendungen wurden ohne Begründung nicht anerkannt oder berücksichtigt

Tipp!
Die Wirksamkeit des Einspruchs beim zuständigen Finanzamt ist vorerst auch ohne Grundangabe, gegeben wobei die Begründung im Rahmen einer angemessenen Frist nachzureichen ist.

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