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Rechtsanwaltkosten

Kosten für einen Rechtsanwalt können dann als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese in Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind Aufwendungen für einen Rechtsstreit wenn die Kosten für den Rechtanwalt durch eine Rechtsschutzversicherung geleistet werden.

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