Ein umfasst die Buchung von Einnahmen oder Ausgaben die vor dem Zeitpunkt des Abschluss anfallen jedoch erst danach zuzurechnen sind. Die Entstehung eines Aufwandes bzw. Ertrages nach Bilanzstichtag kann ebenfalls in § 5 Abs. 5 Satz 2 festgelegten Fällen, zum Ansatz kommen.
Ansetzung auf der Aktivseite
Wenn es sich um Ausgaben handelt die vor Bilanzstichtag ausgewiesen werden müssen der Aufwand jedoch erst nach diesem Tag dargestellt wird, z.B. Mietvorauszahlungen.
Ansetzung auf der Passivseite
Wenn es sich um Einnahmen handelt die vor Bilanzstichtag ausgewiesen werden müssen der Ertrag jedoch erst nach diesem Tag dargestellt wird. Handelt es sich bei der Verbindlichkeit um einen höheren Betrag als denen der Ausgaben besteht die Möglichkeit die Differenz in den der Aktivseite aufzunehmen.
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