Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Realteilung

Wird eine Personengesellschaft durch deren Mitunternehmer aufgelöst und erfolgt daraufhin eine Teilung der einzelnen Wirtschafsgüter untereinander, spricht man von einer . Durch die darauf folgende Beendigung der Zusammenarbeit werden die Wirtschaftsgüter werden in das Privatvermögen oder ein anderes Betriebsvermögen, übertragen. Vorhandene Buchwerte werden dabei fortgeführt (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz). Dadurch wird zwangsläufig der steuerpflichtige Abgabegewinn, vermieden. Allerdings ist dabei zu beachten dass eine Fortführung der Buchwerte nur unter folgenden Gegebenheiten möglich ist:

  • Übertragung der Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen des jeweiligen Mitunternehmers
  • Sicherstellung einer späteren Besteuerung von stillen Reserven in Deutschland
  • Übertragung der Wirtschaftsgüter darf nicht mittelbar und auch nicht unmittelbar auf eine Kapitalgesellschaft erfolgen

Eine Entnahme bzw. Veräußerung der übertragenen Wirtschaftsgüter darf bei einer nicht innerhalb der Sperrfrist von 3 Jahren erfolgen. Kann keine Buchwertfortführung getätigt werden muss ein gemeinsamer Wert für die Wirtschaftsgüter angesetzt werden.

Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.