Wird eine Personengesellschaft durch deren Mitunternehmer aufgelöst und erfolgt daraufhin eine Teilung der einzelnen Wirtschafsgüter untereinander, spricht man von einer . Durch die darauf folgende Beendigung der Zusammenarbeit werden die Wirtschaftsgüter werden in das Privatvermögen oder ein anderes Betriebsvermögen, übertragen. Vorhandene Buchwerte werden dabei fortgeführt (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz). Dadurch wird zwangsläufig der steuerpflichtige Abgabegewinn, vermieden. Allerdings ist dabei zu beachten dass eine Fortführung der Buchwerte nur unter folgenden Gegebenheiten möglich ist:
Eine Entnahme bzw. Veräußerung der übertragenen Wirtschaftsgüter darf bei einer nicht innerhalb der Sperrfrist von 3 Jahren erfolgen. Kann keine Buchwertfortführung getätigt werden muss ein gemeinsamer Wert für die Wirtschaftsgüter angesetzt werden.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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