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Rabattfreibetrag

Bezieht ein Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses, Sachbezüge so sind diese bis zu einem Höchstbetrag von 1.080 € / Jahr von der Steuer befreit. Als Sachbezüge werden Waren und Dienstleistungen bezeichnet, vom Arbeitgeber nicht vorrangig für die Bedürfnisse der Arbeitnehmer vertrieben, hergestellt bzw. erbracht werden und nicht mit einen pauschalen Prozentsatz besteuert werden. Im Normalfall fallen Sachbezüge einer Bewertung von 96 % des Endpreises zu Grunde. Überschreitet der Betrag der Sachbezüge 44 € / Monat nicht müssen diese nicht mit berücksichtigt werden da diese außer Ansatz bleiben. Bei Überschreitung des Höchstbetrages muss jedoch für den gesamten Betrag des Sachbezuges eine steuerliche Berücksichtigung erfolgen.

Tipp!
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit den monatlichen Höchstbetrag von 44 € in Form von Gutscheinen an die Arbeitnehmer auszugeben.

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