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Quellsteuer

Mit dem Begriff wird keine eigene Art von Steuern bezeichnet sondern eine Form der Steuererhebung. Somit werden n direkt beim Entstehen der Einkünfte, also an der Quelle erhoben. n sind beispielsweise, Lohn- und Kapitalsteuer. Hat ein Steuerpflichtiger eine Veranlagung zur Einkommensteuer, erfolgt die Verrechnung der (bereits) abgeführten mit der (zu zahlenden) Einkommensteuer. Zu einer Erstattung der kommt es demzufolge, wenn die abgeführte höher ist als die Einkommensteuerschuld.

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