Alle Wirtschaftsgüter eines Steuerpflichtigen, die nicht zum Betriebsvermögen gehören, werden als bezeichnet. Aus steuerlicher Sicht ist die Differenzierung von Privat- und Betriebsvermögen von erheblicher Bedeutung. Denn der steigende Wert von wird nur im Rahmen der schmalen Grenzen des § 23 EStG und § 17 EStG einer Besteuerung unterzogen. Demzufolge unterliegen der Besteuerung nur Veräußerungsgeschäfte sowie die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung, alle anderen Wertsteigerungen des Privaten Vermögens sind von der Steuer befreit.
Eine Betriebliche Wertsteigerung unterliegt dem Gegenüber, immer einer Steuerpflicht. Bei Wertverlusten wandelt sich der Vorteil, Wirtschafsgüter im zu halten, in einen Nachteil um da erlittene Wertverluste nur dann eine Steuermindernde Berücksichtigung erhalten, wenn auch Wertsteigerungen der Besteuerung unterliegen.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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