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Privatschule

Kosten die für den Besuch einer entstehen können unter bestimmten Fällen steuerlich geltend gemacht werden.

Beispiel!
Ein Kind besucht auf Grund seiner Behinderung eine um eine angemessene Berufsausbildung zu absolvieren. Das Kind ist auf die individuelle Förderung angewiesen, da keine passende öffentliche Schule o. ohne Schulgeldforderung zur verfügbar ist oder damit unzumutbare Wege verbunden sind. In diesem Fall könnte das Schuldgeld für die , steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden - zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag.

Wichtig!
Das Erfordernis des Privatschulbesuches muss von der zuständigen Landeskultusbehörde bzw. einer von ihr bestimmten Stelle, bestätigt werden. An Hand dieser Bestätigung kann die Notwendigkeit des Privatschulbesuches, nachgewiesen werden.

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