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Organschaft

Ziel einer ist das Ermöglichen eines Gewinn- und Verlustausgleichs zwischen den Beteiligten. Demzufolge entsteht erst dann für die Unternehmensgruppe eine Belastung durch Ertragssteuern, wenn insgesamt ein positives Ergebnis erlangt wird. Prinzipiell ist das Steuerrecht von der Unternehmensform und nicht von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abhängig. Unter bestimmten Bedingungen, besteht jedoch bei einer die Möglichkeit, rechtlich selbständige Firmen, wirtschaftlich gesehen als Einheit und damit als gleichartiges Steuersubjekt anzusehen. Das bedeutet die steuerliche Gleichstellung mehrere Firmen die in einen Konzern zusammengefasst sind mit einem rechtlich selbstständigen Unternehmen. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein damit ein sverhältnis anerkannt wird:

  • finanzielle, wirtschaftliche sowie organisatorische Abhängigkeit
  • aus der ergeben sich Steuervorteile bei Gewerbe-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer
  • Schachtelbeteiligung ist von der zu unterscheiden
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