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Operating-Leasing

Das Leasing ist eine spezielle Form der Überlassung von Wirtschaftgütern gegen Entgelt, welche vom Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer erfolgt. Um das Leasing aus steuerlicher Sicht beurteilen zu können, ist die Zurechnung der Wirtschaftsgüter nötig. Das heißt die Vertragsgestaltung ist der Ausschlaggebende Punkt, den dort ist festgelegt ob die Wirtschaftsgüter den Leasing-Geber oder den Leasing-Nehmer zugeordnet sind. Leasingverträge untergliedern sich in:

  • Finanzierungsleasing
  • Spezialleasing

Ein daran geschlossener Vertrag, entspricht einem normalen Mietvertrag. Die Kündigung kann von beiden Parteien, kurzfristig vorgenommen werden. Erfolgt eine Vertragskündigung, kann die Rückgabe des Wirtschaftsgutes, durch den Leasing-Nehmer, ohne weitere Verpflichtungen vorgenommen werden. Die Kostenübernahme für Versicherung, Reparatur und Wartung werden vom Leasing-Geber, geleistet. Der Gegenstand des Leasings bedarf beim einer Aktivierung beim Leasing-Geber. Die zu entrichtenden Raten sind beim Leasing-Geber als Betriebseinnahmen und beim Leasing-Nehmer als Betriebsausgaben, einzuordnen.

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