Das Leasing ist eine spezielle Form der Überlassung von Wirtschaftgütern gegen Entgelt, welche vom Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer erfolgt. Um das Leasing aus steuerlicher Sicht beurteilen zu können, ist die Zurechnung der Wirtschaftsgüter nötig. Das heißt die Vertragsgestaltung ist der Ausschlaggebende Punkt, den dort ist festgelegt ob die Wirtschaftsgüter den Leasing-Geber oder den Leasing-Nehmer zugeordnet sind. Leasingverträge untergliedern sich in:
Ein daran geschlossener Vertrag, entspricht einem normalen Mietvertrag. Die Kündigung kann von beiden Parteien, kurzfristig vorgenommen werden. Erfolgt eine Vertragskündigung, kann die Rückgabe des Wirtschaftsgutes, durch den Leasing-Nehmer, ohne weitere Verpflichtungen vorgenommen werden. Die Kostenübernahme für Versicherung, Reparatur und Wartung werden vom Leasing-Geber, geleistet. Der Gegenstand des Leasings bedarf beim einer Aktivierung beim Leasing-Geber. Die zu entrichtenden Raten sind beim Leasing-Geber als Betriebseinnahmen und beim Leasing-Nehmer als Betriebsausgaben, einzuordnen.
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Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
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