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OHG Offene Handelsgesellschaft

Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Alle Gesellschafter haben dieselben Rechte und Pflichten. Die OHG muss in das Handelsregister eingetragen werden.

Da Personengesellschaften keine juristischen Personen sind, besitzen sie auch keine eigene Geschäfts- und Rechtsfähigkeit. Das hat zur Folge dass nicht die OHG zur Einkommensteuer veranlagt wird sondern die jeweiligen Gesellschafter der Personengesellschaft. Am Jahresende wird der Gesellschaftsgewinn ermittelt und den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet, was bei den jeweiligen Gesellschaftern zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, führt.

Bei Personengesellschaften liegt üben in den meisten Fällen eine gewerbliche Tätigkeit aus, somit unterliegen die Gewinne der Gewerbesteuer. Vorausgesetzt es liegt keine Gewerbesteuerbefreiung vor. Berechnungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der ermittelte Gewinn (nach Bestimmung des EStG), welcher um Hinzurechnung erhöht (§ 8 GewSTG) bzw. um Kürzungen vermindert (§ 9 GewSTG) wird. Sofern keine Steuerbefreiung greift unterliegen alle Umsatztätigungen der Umsatzsteuer.

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