Eine Rücklagenbildung dient in bestimmten Zwecken einer Kapitalreservierung, wobei die Rücklagen ein Bestandteil des Eigenkapitals sind und die Ausweisung in der Bilanz auf der Passiv Seite erfolgt.
bedürfen einer Ausweisung in der Bilanz und dürfen normalerweise nicht zur Minderung des steuerlichen Gewinnes führen. Einige steuerliche Regelungen lassen jedoch die Bildung Steuermindernder Rücklagen zu, wodurch eine Gewinnmindernde Ansetzung von Ansparrücklagen, Ersatzbeschaffungsrücklagen und Rücklagen nach § 6b EStG erfolgen kann.
Stille Rücklagen
Stille Rücklagen die auch als stille Reserve beichtet werden bilden die Differenz zwischen dem Teilwert (höher) und Buchwert (geringer) eines Wirtschaftsgutes. Die Stillen Reserven werden beispielsweise bei Entnahmehandlungen oder Aufgabe bzw. Veräußerung des Betriebes, aufgedeckt (Realisierung).
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Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
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