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Notstandsbeihilfe

Wird vom Arbeitgeber aus Unglücks- oder Krankheitsfällen eine Beihilfe geleistet, müssen diese gerechtfertigt werden. Diese Beträge sind bis zu 600 € / Jahr für den Arbeitnehmer von der Steuer befreit, wobei der Arbeitgeber in außerordentlichen Notfällen auch einen höheren Betrag zahlen kann. Der Notfall wird mit Berücksichtigung der Finanzlage und Familienstandes des Arbeitnehmers, beurteilt.

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