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Notarkosten

entstehen beispielsweise beim Kauf einer Immobilie und gehören in diesem Fall zu den Anschaffungsnebenkosten und können kollektiv mit den Anschaffungskosten abgeschrieben werden.

Entstehen beispielsweise wenn eine Hypothek eingetragen wird, gehören diese den Finanzierungskosten und sind sofort als Werbungskosten oder Betriebsausgabe abzugsfähig.

Wichtig!
Eine steuerliche Berücksichtigung der ist nur dann möglich wenn diese mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen. Diese Voraussetzungen sind z.B. beim Immobilienerwerb zum Erzielen von Einkünften aus Vermietung!

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