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Nichtveranlagungsbescheinigung

Eine wird erteilt wenn die Einkünfte eines Steuerpflichtigen so gering sind, das einen Einkommensteuerveranlagung nicht erwartet wird. Sie wird vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt unter Widerrufsvorbehalt ausgestellt und hat eine maximale Gültigkeit von 3 Jahren. Die Ausstellung einer sollte im Normalfall nur erfolgen, wenn im Verhältnis zu geringen Einkünften hohe Kapitalerträge aus Vermögen erzielt werden. Diese Gegebenheiten sind am häufigsten bei Rentnern oder im Einzelfall bei Studenten anzutreffen. Durch die Verpflichtung der Kapitalsteuereinbehaltung der Kreditinstitute bei Überschreitung der Freibeträge, besteht auch für Steuerpflichtige mit geringen Einkünften im Verlauf des Jahres, die Zahlung von Steuern. Um diese Rückerstattet zu bekommen ist das Ausfüllen einer Steuererklärung für den Steuerpflichtigen unumgänglich wobei die Kapitalerstragsteuereinbehaltung durch das Finanzamt durch eine des Steuerpflichtigen umgangen werden kann.

Tipp!
Achten Sie darauf dass die Bescheinigung rechtzeitig beim Kreditinstitut eingereicht wird, denn dadurch sind diese nicht mehr zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet, wodurch eine Steuererhebung auf Kapitalerträge vermieden werden kann.

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