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Nicht eheliche Lebensgemeinschaft

Im Steuerrecht erfolgt keine Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Partner einer Lebensgemeinschaft, wobei die nicht eheliche Lebensgemeinschaft oft steuerlich benachteiligt ist. Das zeigen beispielsweise folgende steuerlichen Aspekten auf:

  • Einkommen - eheliche Partner sind im Vorteil, wenn das Einkommen beider Partner nicht gleich ist
  • Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen - e eheliche Partner haben eine Höhere Sicherheit, da nach der Scheidung/Trennung immer noch eine Pflicht zur Unterhaltszahlung besteht, bei nicht ehelichen Partnern hingegen nicht
  • Berücksichtigung von Kindern - Gleichstellung
  • Vererbung / Verschenkung - geerbtes Vermögen wird bei ehelichen Partnern wesentlich geringer besteuert
  • Befreiung der Grunderwerbsteuer - ist nur unter bestimmten Gegebenheiten bei Eheleuten möglich
  • Doppelte Haushaltsführung - wird mit der Begründung einer Hauptwohnung, bei Lebenspartnern wesentlich schwieriger anerkannt
  • Anerkennung schludrechtliczher Verträge - Lebenspartner werden hier bevorteilt da die Schuldrechtlichen Verträge zwischen beiden Partnern keinen Fremdvergleich standhalten müssen

Tipp!
Auch wenn auf den ersten Blick viele steuerliche Aspekte für eine Eheschließung sprechen, sollten die Tatsachen individuell gesehen werden. Für die Steuerliche Beurteilung spielt dabei die Einkommenssituation / Vermögenslage beider Partner eine ernorm große Rolle. Eine Ehe ist dann empfehlenswert, wenn eine gegenseitige Vererbung von Vermögen angedacht ist oder ernorme Unterschiede zwischen den Einkommen beider Partner herrschen.

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