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Mutterschaftsgeld

Das Mutterschafsgeld ist eine steuerfreie Einnahme unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt wodurch, neben den vereinnahmte Einkünfte einen höheren Steuersatz unterliegen. Dies erfolgt nach:

  • dem Mutterschaftsgesetz,
  • der Reichsversicherungsverordnung,
  • dem Gesetz der Krankenversicherung von Landwirten,
  • der Sonderunterstützung für beschäftigte Frauen im Familienhaushalt,
  • den Zuschuss zum (Mutterschutzgesetz),
  • den Zuschuss zum Mutterschaftsgesetz,
  • den Zuschuss der Mutterschutzverordnung (§ 4a),
  • oder einer entsprechenden Landesregelung
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