Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Mitwirkungspflicht

Jeder Steuerpflichtige hat die die Pflicht bei der Ermittlung eines steuerrechtlichen Sachverhaltes mitzuwirken, dies passiert insbesondere durch die wahrheitsgemäße und vollständige Offenlegung der ihm bekannten Beweismittel. Dies gilt auch für ausländische Sachverhalte, so sind alle Beteiligten zur Aufklärung der Tatbestände und Beschaffung benötigter Beweismittel, verpflichtet. Wird die verletzt kann die Besteuerungsgrundlage geschätzt werden.

Wird eine Außenprüfung oder Steuerfahndung durchgeführt vergrößert sich der Umfang der en indem der Steuerpflichtige:

  • hauptsächlich Auskünfte zu erteilen hat
  • Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere sowie andere Unkunden zur Einsicht bzw. Prüfung vorzulegen hat
  • erforderliche Erklärung die zum Verständnis der Aufzeichnungen führen, zu geben hat
  • die Finanzbehörde beim ausführen ihrer Genehmigungen zu unterstützen hat
Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.