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Mitunternehmerschaft

Mitunternehmer sind zivilrechtliche Gesellschafter einer Personengesellschaft welche Träger des unternehmerischen Risikos sind und unternehmerischer Aktivität entfalten. Die ist dem zufolge die Mitunternehmergemeinschaft deren Betriebsvermögen aus Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen gebildet wird.

Gesamthandsvermögen

Als Gesamthandsvermögen werden die Beiträge der Gesellschafter, für die Gesellschaft erworbenen Güter bezeichnet. Eine Gesamthandsgesellschaft ist demzufolge eine Personengesellschaft der ein oder mehre Gesellschafter angehören.

Sonderbetriebsvermögen

Als Sonderbetriebsvermögen gelten alle Wirtschaftsgüter die dem Unternehmen zur Verfügung stehen jedoch Eigentum eines oder mehrerer Mitunternehmer sind oder Wirtschaftsgüter einer Gesamthandsgemeinschaft sind.

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