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Mittelpunkte des Lebensinteresses

Als Mittelpunkt der Lebensinteressen wird der Ort bezeichnet an der für einen Steuerpflichtigen eine persönliche Bindung hat, dies ist im Normalfall der Ort wo Familie, Ehepartner bzw. Lebenspartner wohnhaft sind. Die Bezeichnung "Mittelpunkt der Lebensinteressen" ist eine Voraussetzung für die Anwendung der doppelten Haushaltsführung.

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