Am 01.04.2003 ist die Neuregelung bezüglich der 400 € - Jobs bzw. s in Kraft getreten, die besagt: bezieht ein Arbeitnehmer Arbeitslohn der nicht höher als 400 € / Monat, liegt eine geringfügige Beschäftigung (nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) vor. Dabei ist vom Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 25 %, auf den Arbeitslohn, zu entrichten. Diese Pauschalabgabe setzt sich wie folgt zusammen:
Bei der Ausübung von haushaltsnahen Tätigkeiten in Privathaushalten minimiert sich das Entgelt an die Bundesknappschaft auf 12 % und splittert sich wie folgt auf:
Für Arbeitgeber die nicht mehr als 30 Beschäftigte haben, wird neben den Pauschalen von 25 % und 12 %, ist zusätzlich eine Umlage von 1,3 % zu leiste, welche zum Erwerb einer Lohnfortzahlung des Arbeitgebers gegenüber der Knappschaft, im Krankheitsfall bzw. bei Mutterschutzerstattungsansprüchen, dient.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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