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Lohnsteuerbefreiung

Von der in Deutschland geltenden Lohnsteuerpflicht sind folgende Personen befreit:

  • die Angehörigen ausländischer Streitkräfte
  • Personen, die eine Tätigkeit bei der EG oder anderen internationalen Organisationen wie UNO oder OECD ausüben
  • konsularische / diplomatische Verträger die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihr Aufenthaltsort nicht ständig im Inland ist
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