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Kurzarbeitergeld

Das unterliegt nicht der Einkommensteuer und wird damit nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gezählt, allerdings unterliegt es dem so genannten Progressionsvorbehalt wodurch sich der Einkommensteuersatz erhöht, denn die Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes erfolgt unter Einbezug der Lohnersatzleistungen zu denen das gehört. Das heißt letztendlich das, das steuerpflichtige Einkommen einen höheren Steuersatz unterliegt und sich besonders dann bemerkbar macht wenn noch andere Einnahmen erlangt wurden die besteuert werden.

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