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Kunstgegenstände

Erfolgt eine Haltung von n im Privatvermögen wird eine Wertsteigerung nicht besteuert, allerdings unterliegen sie der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer da zum Vermögen gehören. Die Höhe der Besteuerung richtet sich dabei nach dem Wert des Objektes sowie den Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und Erblasser / Beschenkten und Schenkenden. Es jedoch die Möglichkeit die ganz oder teils von der Erbschaftsteuer zu befreien.

Erfolgt eine Haltung von n im Betriebsvermögen können die Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Um die Abschreibungsmöglichkeit beurteilen zu können wird zwischen Gemälden / n anerkannter Meister und nicht anerkannter Meister unterschieden. Bei einen Anschaffungspreis der über 5.000 € liegt, wird von der Finanzverwaltung angenommen das es sich um ein Kunstgegenstand / Gemälde eines anerkannten Künstlers, handelt. In diesem Fall erfolgt die Annerkennung der Abschreibung nur auf Grund einer technischen Abnutzung. Im Gegensatz dazu können Werke nicht anerkannter Meister abgeschrieben werden.

Tipp!
Wertsteigerungen von Gemälden / n deren Haltung im Betriebsvermögen erfolgt werden besteuert denn werden diese veräußert erhöht sich der Betriebsgewinn. Aus diesem Grund ist es nicht empfehlenswert Gemälde / anerkannter Künstler im Betriebsvermögen zu halten.

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