Ist die Nutzung schutzwürdiger weder zur Erzielung von Einkünften noch zu eigenen Wohnzwecken gedacht, so besteht die Möglichkeit die Aufwendungen für Erhaltungs- und Herstellungsmaßnahmen im Kalenderjahr wo die Maßnahme beendet wurde sowie den 9 Folgejahren mit bis zu 10 % steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen. Abzugsfähig ist jedoch nur der Betrag, der die Zuwendungen (öffentlich oder privat) oder evtl. aus diesen n erzielte Einnahmen, übersteigt. Zu den n wird folgendes gezählt:
Tipp!
Der Abzug kann unter der Bescheinigung dass ein Kulturgut vorliegt vorgenommen werden, vorausgesetzt die Aufwendungen waren erforderlich. Die Bescheinigung wird von der Landesregierung bestimmten, zuständigen Stelle belegt.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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