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Künstliche Befruchtung

Entstehen einen Ehepaar bei der Zeugung eines gemeinsamen Kindes Kosten für einen künstliche Befruchtung die auf Empfängnisunfähigkeit der Frau zurück zuführen sind, können diese steuerlich als außergewöhnliche Kosten geltend gemacht werden. Aufwendungen hingegen, die zusammenhängend mit der Befruchtung einer empfängnisfähigen Frau durch den Samen eines Dritten aus Gründen der Zeugungsunfähigkeit des Ehemannes, geleistet werden, können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

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