Aufwendungen die einem Steuerpflichtigen aus Krankheitsgründen entstehen, können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dabei muss der Nachweis über die Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit sowie Angemessenheit der Aufwendungen erfolgen. Dieser Nachweis kann durch eine Arzneimittel-, Heilmittel- oder Hilfsmittelverordnung durch Arzt oder Heilpraktiker, erfolgen. Handelt es sich dabei um eine Krankheit die von längerer Dauer ist und in deren Zusammenhang der Kranke über längeren Zeitraum auf diverse Heil-, Hilfs- oder Arzneimittel angewiesen reicht in der Regel die Vorlage einer durch den Arzt / Heilpraktiker ausgestellte einmaligen Verordnung, als Nachweis.
Für folgende Behandlungen/Käufen muss der zwangsläufige, notwendige bzw. angemessene Nachweis bereits vor Ihrer Ausführung die Einholung eines amtsärztlichen Attestes erfolgen:
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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