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Krankenversicherung

Die steuerliche Berücksichtigung der , erfolgt lediglich als Sonderausgaben, wobei die Ermittlung des abzugsfähigen Betrags nach der Höchstbetragsberechnung erfolgt. Die Durchführung der Höchstbetragsberechnung erfolgt durch das Finanzamt. Darüber hinaus erfolgt keine weitere Berücksichtigung der sbeiträge, selbst dann nicht wenn dadurch die Absicherung einer berufsbedingten besonderen Erkrankung erfolgt.

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