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Krankengeld

Das ist laut Einkommensteuergesetz von der Steuer befreit unterliegt jedoch den Progressionsvorbehalt, es wird den Lohnersatzleistungen zu geschrieben. Auf Grund der Steuerfreiheit unterliegt das zwar nicht der Besteuerung, wird aber bei der Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes einbezogen. Daraus folgt ebenfalls die Anwendung eines höheren Steuersatzes auf evtl. im Kalenderjahr erzielte steuerpflichtige Einkünfte, da der Steuersatz höher ist.

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