Da die körperliche Behinderung einer Person in den meisten Fällen zusätzliche Aufwendungen erfordert und eine verminderte Leistungsfähigkeit verursacht umfasst das Steuerrecht eine Vielzahl von Vergünstigungen für behinderte Personen. Für die Beanspruchung dieser Vergünstigungen, muss die Behinderung, sowie deren Schwere auf Antrag, amtlich vom zuständigen Versorgungsamt, festgestellt wurden sein. Nachteilsausgleiche können zusätzlich beansprucht werden wenn bestimmte gesundheitliche Merkmale Versorgungsamt nachgewiesen wurden. Die Ausstellung eines Behindertenausweises erfolgt ebenfalls auf Antrag, beim zuständigen Versorgungsamt. Behinderten Personen haben innerhalb steuerlicher Regelungen Anspruch auf folgende Vergünstigungen:
Vergünstigungen im Verkehr
Vergünstigungen im Alltag
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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