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Kapitalertragsteuer

Besteuerungsgegenstand:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen

Steuersatz:

  • 20 % - u. a. bei Gewinnanteilen aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mbH sowie an Genossenschaften
  • 30 % - Zinsabschlag ( im Tafelgeschäft 35 % ) – u. a. bei Bundesanleihen und anderer Gebietskörperschaften wie Bundesschatzbriefen, Finanzierungsschätze, Sparkonten, Festgelder ect.

wird erhoben von:

  • den Ländern
  • ist an das zuständige Finanzamt abzuführen

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