Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Kaffeesteuer

Besteuerungsgegenstand:

  • Röstkaffee (auch entkoffeiniert)
  • löslicher Kaffee sowie Auszüge, Konzentrate und Essenzen aus Kaffee (auch entkoffeiniert)
  • kaffeehaltige Waren (versteuert wird nur der enthaltene Kaffeeanteil – Anteilsbesteuerung)

Steuersatz:

  • je kg Röstkaffee – 2,19 €
  • je kg löslichen Kaffee 4,78 €

Steuerart:

  • Verbrauchsteuer

wird erhoben von:

  • Bundesfinanzbehörden (Zollverwaltung)
  • Einnahmen stehen den Bund zu

Wissenswertes:

  • u. a. Steuerbefreiung z. B. für Proben von Rohkaffeehändlern um Qualität prüfen
  • u. a. Steuerbefreiung für die Herstellung von Kaffee in privaten Haushalten, zum Eigenverbrauch

Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.