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Juristische Personen

Als juristische Personen werden alle Unternehmen bezeichnet die in Besitz einer eigenen Geschäfts- bzw. Rechtsfähigkeit sind. haben steuerrechtliche Rechte und Pflichte wobei sich die Höhe der Steuerpflicht teils nach den einzelnen Steuergesetzen, der Rechtsform der Gesellschaft und nach der Eigenschaft des Unternehmers, richtet. Demzufolge unterliegen die Einkünfte juristischer Personen generell der Körperschaftsteuer und die der natürlichen Personen (alle Menschen) der Einkommensteuer. Man unterscheidet juristische Personen:

des privaten Rechts

  • Vereine / Stiftungen
  • Wirtschaftsgenossenschaften / Erwerbsgenossenschaften
  • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA)

des öffentlichen Rechts

  • Anstalten / Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Körperschaften
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