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Jobticket

Wird vom Arbeitgeber ein Zuschuss für den Kauf von Fahrkarten, die vom Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung genutzt werden, geleistet, so unterliegen dieser seit dem Jahr 2004 den Steuerpflichtigen Einkommen. Wir der Zuschuss mit pauschal 15 % versteuert unterliegt er nicht der Sozialversicherung alternative dazu kann auch eine monatlicher Freibetrag von 44 € (Sachbezüge) angewendet werden.

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