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Jahressteuerbescheinigung

Die ist eine Zusammengefasste Bescheinigung der Steuern und muss seit 2004 allen Kunden von Finanz- und Kreditdienstleistungsinstituten einmal jährlich ausgestellt werden. Sie beinhaltet Kapitalerträge sowie Gewinne aus Privatveräußerungen. Für die Anrechnung einbehaltener Kapitalertragsteuern ist auch zukünftig noch die Vorlage diverser Steuerbescheinigungen von Nöten.

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