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Jahresabschluss

Der von Einzelkaufleuten und Personengesellschaften umfasst die Bilanz sowie die Gewinn- und Verslustrechnung, für Kapitalgesellschaften gilt zusätzlich die Erstellung eines Anhangs sowie eines Lagerberichtes. Bei der Erstellung des es sollte folgendes beachtet werden:

  • Sprache: Deutsch
  • Währung: Euro
  • muss unter Datumsangabe vom Kaufmann zu unterschreiben
  • haften mehrere Gesellschafter persönlich, muss auch von diesen unterschrieben werden
  • Aufstellung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
  • klar und übersichtliche Strukturierung

Zusätzlich sind folgende Grundsätze des Handelsgesetzbuches zu beachten:

  • Bewertungsstetigkeit
  • Imparitätsprinzip
  • Vorsichtsprinzip
  • Bilanzzusammenhang
  • Wahrheit
  • Going-Concern-Prinzip
  • Einzelbewertung
  • Periodenabgrenzung
  • Darstellungsprinzip (bei Kapitalgesellschaften)

Bei großen bzw. mittleren Kapitalgesellschaften wird der in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahresbeginn aufgestellt, kleine Kapitalgesellschaften haben eine sechs monatliche Fristgewährung. Die Aufstellung des es bei Personengesellschaften kann bis zu ein Jahr nach Bilanzstichtag erfolgen.

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