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Istversteuerung

Ausschlaggebend für die die Vereinnahmung von Entgelt, denn die Umsatzsteuer entsteht bei Ablauf des Voranmeldezeitraums in dem die Vereinnahmung des Entgeltes erfolgte. Wird die genehmigt, geschieht dies im Normalfall unter Vorbehalt des Widerrufs. Obwohl sie sich über das gesamte Kalenderjahr erstreckt, kann jederzeit zur Sollversteuerung zurückgekehrt werden. Sind folgende Tatsachen gegeben wird die angewendet:

  • der Gesamtumsatz eines Kleinunternehmens ist nicht höher als 125.000 €
  • wenn Unternehmer nicht die Pflicht zur Buchführung hat
  • wenn der Unternehmer eine freiberufliche Tätigkeit ausübt (Umsatzhöhe ist irrelevant)
  • wenn der Umsatz eines Unternehmens der neuen Bundesländer im Vorjahr nicht höher als 500.000 € war (Gültigkeit bis 31.12.2006)
Wichtig!
Bei einer Rückkehr muss bereits am Beginn des Kalenderjahres die Sollversteuerung erfolgen. Eine Widerrufung des Finanzamtes ist zu ausschließlich zu Beginn des Kalenderjahres erlaubt.
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