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Inventur

Als wir die wert- und mengenmäßige Ermittlung des Istbestand durch wiegen, messen und zählen bezeichnet. Die wird in der Regel bei Betriebsbeginn bzw. mindestens einmal am Bilanzstichtag durchgeführt. Dabei ist eine Toleranzspanne von jeweils 10 Tagen vor und nach dem Bilanzstichtag, zulässig. Die Berücksichtigung von Änderungen im Bestand ist während der 10-Tage-Frist, unerlässlich. Kann eine aus besonderen Gründen nicht fristgerecht ausgeführt werden so besteht die Möglichkeit die Frist zu verlängern. Um die zu Vereinfachen werden folgende Arten unterschieden:

Stichprobeninventur
  • alle Stichprobenverfahren können verwendet werden, sie müssen lediglich den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Buchführung entsprechen
verlegte
  • Bestandsaufnahme kann ganz bzw. teils in den ersten drei Monaten vor bzw. den ersten zwei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres, stattfinden
permanente
  • Überprüfung der Bestände erfolgt während des kompletten Geschäftsjahres, durch einen plan
  • Vergleich der Bestände mit den Sollbeständen der Lagerbuchführung
  • Feststellung der Bestände am Bilanzstichtag erfolgt mit Hilfe Lagerbuchführung die fortlaufend berichtigt wurde
Stichtagsinventur
  • wert- und mengenmäßige Ermittlung des Bestandes zum Bilanzstichtag (in der Regel 31.12)
Buchinventur
  • wertmäßige Erfassung nicht materieller Gegenstände z.B. Vermögen und Verbindlichkeiten anhand buchhalterischer Aufzeichnungen.
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