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Internetkosten

Private Aufwendungen für Internet mit beruflicher Veranlassung können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Durch Vorlage einer Rechnung des Providers / Telefongesellschaft können diese Kosten belegt werden. Erfolgt jedoch einen Privatnutzung des betrieblichen Internetzugangs durch den Arbeitnehmer so ist der genutzte Vorteil von der Steuer befreit.

Tipp!
Es ist empfehlenswert für das surfen zu Hause aus betrieblichen Gründen, ein Fahrtenbuch anzufertigen. Das erleichtert Ihnen den Beweis gegenüber dem Finanzamt und kann somit einige Schwierigkeiten vermeiden. Halten Sie folgende Punkte im Fahrtenbuch fest:

  • Warum? - Grund der beruflichen Veranlassung zur Nutzung des Privatinternetzugangs?
  • Wann?, Wie lang? - Datum, Uhrzeit und Nutzungsdauer?
  • Was? - welche Website und was wurde konkret genutzt?
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