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Internationales Steuerrecht

Grenzüberschreitende Sachverhalte werden in folgenden Gesetzesgrundlagen geregelt:

  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • EU-Richtlinien
  • EU-Verordnungen
  • diverse deutsche Einzelsteuergesetze z.B. Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz

Die Folgen eines inländischen, grenzüberschreitenden Sachverhaltes sind Gegenstand des Internationalen Steuerrechts indem das Territorialprinzip Anwendung findet. Das Territorialprinzip gestattet den jeweiligen Staat die Besteuerung tatsächlich, verwirklichter Tatbestände auf seinen Territorium. Dieses Prinzip ermöglicht eine Korrespondenz mit dem Quellen-, Ansässigkeits- und Wohnsitzprinzip wobei auf Grund des Quellenprinzips alle Einkommen und Vermögen die sich auf dem jeweiligen Territorium befinden, besteuert werden können. Das Ansässigkeits- und Wohnsitzprinzip hingegen, erstattet das besteuern aller, sich auf dem jeweiligen Territorium befindlichen, Personen.

Wissenswertes!
Das Primärziel des internationalen Steuerrechtes ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Gegenständen bzw. Personen. Zusätzlich wird die Vermeidung von Steuerfluchten sowie die Auslandsinvestitionsförderung, ins Auge gefasst.

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