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Instandhaltungsrücklagen

Wohneigentümergemeinschaften sind zu Zahlung von Beiträgen für verpflichtet, wobei die Zahlungshöhe durch einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung, festzulegen ist. Bei der Veräußerung einer Eigentumswohnung erfolgt im Normalfall die Übergabe der , an den Erwerber. Die beiträge, welche laut Wohneigentumsgesetz an den Verwalter gezahlt werden müssen, sind erst steuerlich als Werbungskosten abziehbar wenn sie auf Grund von Instandhaltungsmaßnahmen verausgabt wurden.

Wissenswertes!
Werden von einen Beteiligten der Wohneigentümergemeinschaft, Zinsen auf Grund der Anlage der erzielt, werden diese als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst.

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