Beispiel!
Folgende Situation führt des Öfteren zu Problemen. Eine Privatperson erwirbt bei einem deutschen Autohändler einen Neuwagen und zahlt darauf Umsatzsteuer. Zwei Monate später, beschließt die Privatperson das Auto an eine Privatperson nach Österreich zu verkaufen. Die österreichische Privatperson muss nun ebenfalls in Österreich Umsatzsteuer auf das Fahrzeug zahlen. Da der Kaufpreis in Deutschland schon der Umsatzsteuer unterlag und zusätzlich der Umsatzsteuer in Österreich unterliegt, spricht man von einer Doppelbesteuerung.
Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden ist des der Privatperson möglich einen begrenzten Vorsteuerabzug geltend zu machen. Das heißt, verkauft die Privatperson das Auto für einen Kaufpreis von 10.000 € können 16 % des Verkaufspreises (1.600 €) vom Finanzamt rückerstattet werden. Die Steuerbelastung, die auf den Wertverlust des Fahrzeuges anfällt, fällt der deutschen Privatperson zur Last. Aus der Steuererstattung folgt, dass die Privatperson wie ein Unternehmer behandelt wird, allerdings ist dieses Verfahren nur mit einer Umsatzsteuer Voranmeldung beim Finanzamt möglich. Daraus folgt eine Auszahlung der Vorsteuer wobei am Jahresende zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben ist. Denn der Veräußerer muss einen Nachweis erbringen das die Veräußerung steuerfrei war jedoch im anderen Staat der Steuer unterlag. Darüber hinaus ist ein Nachweis über Kaufpreis, Fahrzeug, Tag und Notwendigkeit des Erwerbs zu erbringen.
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