Wird ausschließlich aus beruflichen Gründen ein Hund gehalten können alle mit der zusammenhängenden Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
als Werbungskosten
Die Kosten für eine berufsbedingte können als Werbungskosten geltend gemacht werden wenn diese bei einer nichtselbständigen Tätigkeit nicht vom Arbeitgeber übernommen werden z.B. in Forstbetrieben.
als Betriebsausgaben
Wird ein Hund für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benötigt können die Kosten für die als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, dies ist z. B. bei einen selbständigen Wachmann der Fall.
wird nicht steuerlich anerkannt
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