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Honorar

Wird ein Leistung im Zusammenhang mit einen Dienstverhältnis honoriert, unterliegt da dem steuerpflichtigen Arbeitslohn, erfolgt die Zahlung eines s für Leistungen nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbracht wurden so wird es den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zugeordnet.

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