Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Hinterbliebenen Pauschbetrag

Für Personen die eine laufende Bewilligung für Hinterbliebenenbezüge erhalten haben, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag in Höhe von 370 €, zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Zahlung der Hinterbliebenenbezüge auf folgenden Grundlagen basiert:

  • Bundesversorgungsgesetz bzw. ein Gesetz welches die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzt über Hinterbliebenenbezüge als entsprechend, anwendbar erklärt
  • Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung
  • beamtenrechtlichen Vorschriften für Hinterbliebene, wenn der Beamte an die Folgen eines Dienstunfalls verstorben ist
  • Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes für die Entschädigung eines Schadengenommenen Lebens, Körpers oder Gesundheit

Die Gewährung des Pauschbetrages erfolgt auch dann, wenn das Bezugsrecht ruht oder der Anspruch durch eine Kapitalzahlung abgefunden wurde. Erhält ein Steuerpflichtiger Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für ein Kind, welches Anspruch auf einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag hat, diesen jedoch nicht nutzt, besteht auf Antrag die Möglichkeit der Übertragung des Pauschbetrags auf den Steuerpflichtigen. Die Aufteilung des Pauschbetrages erfolgt prinzipiell für jedes Elternteil zur Hälfte, wenn der Antrag von beiden Eltern nicht zusammengestellt wurde. Dennoch kann die Aufteilung auch anderweitig geregelt werden.

Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.