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Herstellungskosten

Als werden alle Aufwendungen bezeichnet, die den Unternehmer zur kompletten oder teilweise eigenen Herstellung eines Wirtschaftsgutes entstanden sind. Sie sind der Maßstab zur Bewertung der Abschreibungsberechung. Folgende Aufwendungen werden zu den gezählt:

  • Materialkosten
  • Sondereinzelkosten
  • Fertigungseinzelkosten
  • Materialgemeinkosten (notwendige, angemessener Teil)
  • Fertigungsgemeinkosten (notwendige) / Wertverzehr des Anlagevermögens, der auf die Fertigung entfällt

Die steuerrechtliche Bewertungsuntergrenze ergibt sich aus der Summe dieser Kosten. Demzufolge ergibt sich die steuerrechtliche Bewertungsobergrenze bei der Addition der in § 255 Abs. 2 Satz 4 aufgeführten, Gemeinkosten. Dabei ist die handelsrechtliche Bewertungsvorschrift von der steuerrechtlichen Bewertungsvorschrift zu differenzieren.

Die Entstehung von kann auch im Nachhinein, bei der Instandsetzung eines Wirtschaftsgutes gegeben sein, wenn dieses abgenutzt, verbraucht oder der Zustand sich so wandelt, dass sich die Zweckbestimmung ändert. Bei Gebäuden beispielsweise, zählen folgende Aufwendungen zu den :

  • Umzäunungen
  • Fahrtkosten zur Baustelle
  • Erdarbeiten
  • Bauhandwerker
  • Baugenehmigung
  • Bauabnahme
  • Architekten / Statiker
  • Stromanschluss / Wasseranschluss / Gasanschluss / Abwasseranschluss

ABC der

Die Kosten die für folgende Vorgänge entstehen werden im Normalfall als anerkannt:

  • Abbruch
  • Abfall / Beseitigung
  • Abfüllung
  • Ablöse / Abstand
  • Abwasser
  • Abschreibung
  • Anbauten
  • Anschaffungsnahe Aufwendungen
  • Aufstockung
  • Außenanlagen
  • Beschaffung für Fertigungsmaterial
  • Beseitigung von Baumängeln
  • Betriebsstoffe
  • Einbauten
  • Energie für Fertigung
  • Enttrümmerung
  • Fahrten zu Baustelle
  • Gartenanlage (zusammenhängend mit Pflanzungen)
  • Generalüberholung erforderlicher Verbesserungen
  • Hausanschluss
  • Kinderspielplatz
  • Kochherd (innerhalb des Gebäudes)
  • Lagerung (Materiallagerung)
  • Miete (Maschinen / Anlagen)
  • Spüle (innerhalb des Gebäudes)
  • Tätigkeiten (bei Herstellung des Gebäudes)
  • Verwaltung
  • Vorsteuer (wenn diese nicht abzugsfähig ist)
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