Der Herstellungsaufwand eines Gebäudes, welches fertig gestellt wurde, ist anzunehmen wenn die Aufwendungen durch Güterverbrauch oder Dienstinanspruchnahme zur Gebäudeerweiterung oder Zustandsverbesserung, verwendet werden. Von einer Erweiterung spricht man wenn es zum aufstocken oder anbauen kommt oder die Substanz vermehrt bzw. die Nutzungsfläche vergrößert wird. Werden Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen, die im Allgemeinen über eine fortschrittliche Erneuerung hinausgeht und den Erhalt der Substanz dient, spricht man von einer wesentlichen Verbesserung. Dabei muss eine deutliche Erhöhung des Gebäudegebrauchswerts vorliegen und die zukünftige Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit gegeben sein.
Wichtig!
Werden die Aufwendungen erst nach der Gebäudefertigstellung beantragt, wird der Antrag für diese Aufwendungen immer als Erhaltungsaufwand behandelt. Vorausgesetzt die Aufwendungen für die einzelnen Baumaßnahmen betragen nicht als 2.100 € / Gebäude (ohne MwSt.).
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